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Scheidt Kasprusch Architekten

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Anerkennung 2018

Studierendenwohnheim Martinskloster Trier

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Studierendenwohnheim Martinskloster Trier
Studierendenwohnheim Martinskloster Trier
Studierendenwohnheim Martinskloster Trier
Studierendenwohnheim Martinskloster Trier
Studierendenwohnheim Martinskloster Trier
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Studierendenwohnheim Martinskloster Trier
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Auslober   Studierendenwerk Trier

Realisierungswettbewerb  2018 · Anerkennung

Entwurf Scheidt Kasprusch Architekten GmbH

NF  3.638 qm · BGF  4.484 qm · BRI  14.473 cbm 

Standort  Martinsufer 1 · 54292 Trier

Martinskloster + Ersatzneubau = Ensemble
Das Martinskloster bzw. die noch erhaltenen Gebäudeteile sind historische Zeugnisse einer frühen Form des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Diese Gemeinschaft erhält durch den Ersatzneubau eine bauliche Ergänzung in Form einer zeitgemäßen, reduzierten, sublimen Neuinterpretation des Vorgefundenen.
Die formale Reduktion wird durch die Orthogonalität des Neubaus und durch die monochrome Farbgebung unterstrichen.
Altbau und Neubau umklammern den gemeinsamen Außenraum mit seiner dominanten Rotbuche und wachsen zu einem Ensemble zusammen.
Da der Neubau ausschließlich Studierendenwohnungen enthält, wird die gemeinsame und barrierefreie Erschließung an der Schnittstelle zwischen Neu- und Altbau genutzt um die Gemeinschaftsflächen im Altbau für Alle zugänglich zu machen und den Altbau aufzuwerten.

Städtebau und äußere Gliederung
Das altehrwürdige Martinskloster und die nähere Umgebung sind durch mehrgeschossige Bauweise mit geneigten Dächern geprägt. Die daraus resultierende Anforderung, an der Ausoniusstraße ebenfalls mit einem Satteldach in Erscheinung zu treten, erfüllt der Neubau und führt konsequenterweise diese Dachform über seine gesamte Länge fort.
Sowohl die Traufe als auch der First des Neubaus orientieren sich am maßstabgebenden Altbau. Im Unterschied zu diesem mit seinen zwei Vollgeschossen zzgl. Dach nimmt der Neubau drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss auf.
Um die noch vorhandenen Bodendenkmale nicht zu beeinträchtigen beschränkt sich die Grundfläche des Neubaus weitgehend auf den ehemaligen „footprint“ des Vorgängerbaus. Daher ist die Baukörpertiefe an der Ausoniusstraße und an der Ostseite des Grundstücks limitiert.

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